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   OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03   

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https://dejure.org/2004,13884
OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 4 U 11/03 (https://dejure.org/2004,13884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung einer Auskunftsklage über die von Gesellschaftern gehaltenen Gesellschaftsanteile; Erteilung der Auskunft zur Erfüllung oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Umfang der Haftung der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretenden Neugesellschafter; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; RBerG § 1; ; BGB § 242; ; BGB § 648 a; ; BGB § 736 Abs. 1; ; BGB § 736 Abs. 2; ; HGB § 160 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch gegen die Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft wegen Haftung für Altschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 6 O 168/97
  • OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Dies entspricht sowohl dem Wesen der Personengesellschaft als auch einer im Verkehrsschutzinteresse zu Ende gedachten Akzessorietät der Haftung (BGH NJW 2003, 1803, 1804).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zugleich klargestellt, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes es gebietet, die oben dargelegten Grundsätze erst auf Beitrittsfälle anzuwenden, die nach der Veröffentlichung der genannten Entscheidung vom 07.04.2003 liegen (BGH NJW 2003, 1803, 1805).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    In Änderungen seiner früheren Rechtssprechung hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr (BGHZ 146, 341) den Stimmen in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen, die eine akzessorische Haftung des GbR-Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten annehmen.
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Die Beklagten zu 3) bis 27) sind sämtlich lange vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.09.1999 (BGHZ 142, 315), die die Rechtsprechungsänderung des BGH einleitete, nämlich jedenfalls vor dem 11.07.1996 (Datum der Auflassung der Miteigentumsanteile), der Beklagten zu 28) beigetreten.
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein erledigendes Ereignis wird zwar verneint, wenn der Beklagte nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil leistet, nicht dagegen, um den Klageanspruch endgültig zu erfüllen (BGH WM 1994, 755 f., BGHZ 94, 268, 274).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein erledigendes Ereignis wird zwar verneint, wenn der Beklagte nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil leistet, nicht dagegen, um den Klageanspruch endgültig zu erfüllen (BGH WM 1994, 755 f., BGHZ 94, 268, 274).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2004 - 4 U 11/03
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn es die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.: RGZ 108, 1, 7; BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387).
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